Endgültige Vergabe der Startplätze

Der Deutsche Minigolfsport Verband (DMV) als Veranstalter der DSM 2019 hat nun die finale Zuteilung der Startplätze auf die einzelnen Landesverbände vorgenommen und bekanntgegeben. Bis Ende April hatten die LV die Möglichkeit, nicht benötigte Startplätze zurückzugeben und andererseits – je nach Bedarf – weitere Zusatzplätze zu beantragen.

Die Vergabe dieser zusätzlichen Startplätze erfolgte dabei nach den Ergebnissen der Deutschen Seniorenmeisterschaft 2018. Je besser die Spieler eines Landesverbands also im letzten Jahr plaziert waren, desto höher war nun die Chance, mehr Spieler und Mannschaften zur DSM 2019 entsenden zu können. Das Limit von 120 Einzelspielern und 16 Teams wurde jedoch nicht überschritten. Unter „Qualifikation“ ist die Zuteilung der Startplätze nun vereinfacht dargetellt (für die detaillierte Auflistung: siehe Startplatzvergabe für die DSM 2019).

Bemerkenswert ist, daß bei den Seniorinnen die ursprünglich vorgesehenen 40 Startplätze nicht ausgenutzt werden konnten – die Zahl aller an einer Teilnahme interessierten Spielerinnen beträgt lediglich 32 (wobei überhaupt aus nur sieben von 13 LV Spielerinnen teilnehmen). Somit gingen acht frei gewordene Startplätze auf die beiden Altersklassen der männlichen Senioren über, in denen das Teilnahmeinteresse deutlich höher ist. Hier konnte der Mehrbedarf vor allem vom Ausrichter Hessen und von Rheinland-Pfalz (je +4) sowie von Nordrhein-Westfalen und Württemberg (je +3) erfüllt werden. Eine äußerst geringe Beteiligung ist aus dem Osten (Berlin, Sachsen & Sachsen-Anhalt) und Norden (Hamburg & Schleswig-Holstein) zu verzeichnen: insgesamt zwei Teilnehmer.

Die Mannschaftsstartplätze sind begehrt – hier erhielten Nordrhein-Westfalen (2), Niedersachsen, Baden und Hessen (je 1) gemäß den Plazierungen des letzten Jahres die Plätze der fünf, die verzichteten.